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   BGH, 22.10.1963 - 1 StR 397/63   

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BGH, 22.10.1963 - 1 StR 397/63 (https://dejure.org/1963,781)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1963 - 1 StR 397/63 (https://dejure.org/1963,781)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1963 - 1 StR 397/63 (https://dejure.org/1963,781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übersehen der Möglichkeit zur Strafmilderung - Nichtbeachtung eines Vereidigungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 113
  • NJW 1964, 260
  • MDR 1964, 161
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.01.1951 - 4 StR 55/50
    Auszug aus BGH, 22.10.1963 - 1 StR 397/63
    Es geht nicht an, ihm einen Umstand zur Milde aufrechnen, in dem sich das Verwerfliche seines verbrecherischen Tuns besonders ausprägt (vgl. auch BGHSt 1, 22, 28 [BGH 09.01.1951 - 4 StR 55/50]; 3, 320) [BGH 04.12.1952 - 2 StR 396/52].
  • BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
    Auszug aus BGH, 22.10.1963 - 1 StR 397/63
    Die Revision meint unter Berufung auf BGHSt 8, 186, das Landgericht habe die Möglichkeit der Strafmilderung übersehen, die darin gelegen habe, daß § 60 Nr. 3 StPO der Vereidigung G.s und V.s entgegenstand.
  • BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51

    Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung

    Auszug aus BGH, 22.10.1963 - 1 StR 397/63
    Denn die Tatsache allein, daß er gewisse Zweifel an der Richtigkeit ihrer Angaben hatte und sie deshalb wiederholt belehrte und zur Wahrheit ermahnte, bedeutete in dieser Hinsicht noch nichts, weil wegen des bloßen Verdachts, daß der Zeuge durch seine Aussage in der Hauptverhandlung den Angeklagten begünstige, die Vereidigung nicht unterbleiben darf (BGHSt 1, 360).
  • BGH, 26.11.1952 - 5 StR 883/52
    Auszug aus BGH, 22.10.1963 - 1 StR 397/63
    Es geht nicht an, ihm einen Umstand zur Milde aufrechnen, in dem sich das Verwerfliche seines verbrecherischen Tuns besonders ausprägt (vgl. auch BGHSt 1, 22, 28 [BGH 09.01.1951 - 4 StR 55/50]; 3, 320) [BGH 04.12.1952 - 2 StR 396/52].
  • BGH, 22.05.1958 - 4 StR 68/58
    Auszug aus BGH, 22.10.1963 - 1 StR 397/63
    Allerdings könnte zweifelhaft sein, ob der Senat sich mit dieser Auffassung nicht in Widerspruch zur Entscheidung des 4. Strafsenats vom 22. Mai 1958 - 4 StR 68/58 (NJW 1958, 1832 Nr. 11 = LM StPO § 267 Abs. 3 Nr. 34) - setzen würde.
  • RG, 13.02.1890 - 3957/89

    Kann in dem erfolglosen Unternehmen der Verleitung eines Dritten zu unwahren

    Auszug aus BGH, 22.10.1963 - 1 StR 397/63
    Denn schon in der bloß mündlichen Vereinbarung, zu Gunsten eines Beschuldigten bei einer späteren Vernehmung als Zeuge die Unwahrheit zu sagen, um diesen der Bestrafung zu entziehen, kann eine Begünstigung liegen (RGSt 20, 233; RG JW 1929, 27, 30; 1936, 2806).
  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81

    Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des

    Während der Geltung des § 257 StGB aF hätte er sich allerdings der Begünstigung schuldig gemacht (vgl. u.a. BGHSt 19, 113, 114; BGH LM Nr. 6 zu § 60 Nr. 3 StPO; BGH bei Dallinger MDR 1969, 724; BGH bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
  • BVerwG, 15.05.1984 - 2 WD 49.83

    Verstoß eines Soldaten gegen die Pflicht zur Kameradschaft - Pflicht zu

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 113) könnten diese mildernden Umstände einem Teilnehmer nicht zugute kommen.

    Der Berufung ist zuzugeben, daß dem Soldaten als Anstifter die Verurteilung seiner Kameraden nur zu einem minder schweren Fall des Meineids (§ 154 Abs. 2 StGB) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls nicht zugute kommen kann, weil er darauf keinen Einfluß hatte, daß sie unzulässigerweise vereidigt wurden (so BGHSt 19, 113; a.A. Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. Vorbem. §§ 153ff. RdNr. 24).

  • BGH, 19.01.1965 - 1 StR 497/64

    Abführung des Erlöses aus einem wettbewerbswidrigen Geschäft an den

    Wegen eines den Angeklagten nicht beschwerenden Rechtsfehlers wird auf BGHSt 19, 113 verwiesen.
  • BGH, 28.02.1967 - 1 StR 52/67

    Grundlage einer sachlichrechtlichen Prüfung - Anforderungen an ein Urteil

    Dann war also zumindest objektiv aus der Rückschau die Vereidigung des Angeklagten - wegen vorher begangener Begünstigung - unzulässig gemäß § 60 Nr. 3 StPO (BGHSt 19, 113, 114 [BGH 22.10.1963 - 1 StR 397/63]; LM StPO § 60 Nr. 3 Nr. 6).

    Es kommt daher nicht auf die in BGHSt 19, 113, 115 [BGH 22.10.1963 - 1 StR 397/63] erörterte (übrigens nicht die Grundlage der Entscheidungen bildende) Meinungsverschiedenheit zwischen dem 4. Strafsenat (NJW 1958, 1832 Nr. 11) und dem erkennenden Senat an.

  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90

    Aufdecken der Strafbarkeit der Falschaussage bei wahrheitsgemäßen Angaben in der

    Insbesondere schließt die im konkreten Fall aus § 60 Nr. 2 StPO folgende Unzulässigkeit der Vereidigung die Strafbarkeit nach § 154 StGB weder aus sachlichrechtlichen noch, wie mit der Revision des Angeklagten Z. geltend gemacht wird, verfahrensrechtlichen Gründen aus (vgl. BGHSt 8, 186; 17, 128; 19, 113; 23, 30; Willms in LK StGB 10. Aufl. vor § 153 Rdn. 29; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 154 Rdn. 8, 9; a.A. Rudolphi GA 1969, 129 ff. und in SK StGB vor § 153 Rdn. 33 bis 35 m.w. Nachw. zu dem von der herrschenden Meinung abweichenden Standpunkt).
  • BGH, 06.10.1982 - 2 StR 205/82

    Vereidigungsverbot bei einer möglichen Strafbarkeit des Zeugen durch seine eigene

    Eine in dieser Aussage selbst liegende Vereitelungshandlung kann das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO jedoch nicht begründen (BGHSt 1, 360, 363; 19, 113, 114; BGH bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Urteil vom 18. März 1982 - 4 StR 565/81 - Pelchen in KK StPO, § 60 Rdn. 24).
  • BGH, 05.04.1966 - 5 StR 76/66

    Rechtliche Wirkungen des Unterbleibens einer Belehrung über ein

    Daß das Gericht den Eid nicht hätte abnehmen dürfen, der Meineid also, wenn rechtlich richtig verfahren worden wäre, nicht hätte geleistet werden können, ist ein anerkannter Strafmilderungsgrund (BGHSt 8, 186; 19, 113) [BGH 02.10.1963 - 3 StR 34/63].
  • BGH, 21.12.1965 - 1 StR 465/65

    Aufhebung der Verurteilung wegen Beihilfe zum Meineid auf Grund

    Falls die Strafkammer wieder zu einem gleichen Schuldspruch kommt, wird sie bei der Strafzumessung den Umstand besonders beachten müssen, daß der Haupttäter nach § 60 Nr. 3 StPO nicht hätte vereidigt werden dürfen, wie jedenfalls aus der Rückschau feststeht (vgl. dazu BGHSt 8, 186; LM StGB § 52 Nr. 8; aber auch BGHSt 19, 113).
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